Rechtsanwalt schreibt an die Stadt München

 

 

An das

 

Presse-und Informationsamt

der Landeshauptstadt München

 

München

Rathaus

Per Telefax

 

 

Veröffentlichung eines „Aufrufes des Bündnisses für Toleranz zur Kommunalwahl am 2. März“ in der städtischen Publikation „Die Stadt informiert“ vom 12.2.08

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie kommen Sie eigentlich dazu, in vom Steuerzahler finanzierten Zeitungsanzeigen den o.a. Aufruf eines sogenannten „Bündnisses für Toleranz, Demokratie und Rechtsstaat“ zu publizieren, dessen Exponenten sich erkennbar durch eklatante Intoleranz, Demokratiefeindlichkeit und rechtsstaatswidrige Einstellung auszeichnen? Das sogenannte „Bündnis für Toleranz“ , das tatsächlich gar nicht intoleranter sein kann, und – durch Verbreitung des Aufrufes – auch Sie als städtische Dienststelle, die allen Bürgern zu dienen hat, beschimpfen und diskriminieren in massivster Weise die sich an der Kommunalwahl beteiligenden Vereinigung  „Bürgerbewegung Pro München“ ,weil ihr und Ihnen deren „ganze Richtung nicht paßt“, und das unter Verwendung von Steuermitteln – ein ungeheuerlicher Vorgang! Die als Partei „Die Linke“, die Nachfolgerin der Mauermörderpartei SED, auftretenden Kommunisten, die selbstverständlich ebenso das Recht zur Beteiligung an der Wahl haben, genießen hingegen offensichtlich das Wohlwollen des sogenannten „Bündnisses für Toleranz“ und auch das Ihrige!

 

In beweihräuchernder Art und Weise bringen Sie in den vom Steuerzahler zwangsweise finanzierten Anzeigen „Die Stadt informiert“ (worin liegt da die „Information“?) häufig teilweise großformatige Bilder des ewig grinsenden Genossen Oberbürgermeister – Dokumente der Selbstgefälligkeit, Eitelkeit und Liebedienerei. Mag das allenfalls noch hinzunehmen sein, die Verbreitung des Aufrufes einer nichtstädtischen Organisation im Rahmen einer städtischen Veröffentlichung stellt jedenfalls ein den steuerzahlenden Bürger schädigendes Verhalten dar und begründet den Verdacht der Erfüllung des Tatbestandes der Untreue nach § 266 StGB.

 

Mit freundlichen Grüßen